Archiv für April 2012
Gerüchte um Samsungs Galaxy S3 versetzen das Internet in Aufruhr
29. Apr
Der koreanische Elektronikkonzern Samsung hat für den 3. Mai in London eines seiner Unpacked-Events angekündigt. Eigentlich nutzen die Südkoreaner solche Termine regelmäßig, um Top-Produkte vorzustellen. Glaubt man den Gerüchte aus der Android-Community, dann wird Samsung das Galaxy S3 vorstellen, sein neues Highend-Android-Smartphone .
Samsung verschickte bereits am 16. April einigen Pressevertretern Einladungen zu der Veranstaltung. Vor allem die Betreffzeile „Come and meet the new Galaxy” war Futter für die Gerüchte. Viel mehr wollte Samsung offenbar nicht verraten. Das Informationsverknappungs-Marketing funktioniert fast so gut wie das von Apple. Der US-Konzern gibt keinerlei Infos vor einem Release neuer Produkte heraus. Ähnlich macht das auch Samsung, was die Spannung auf die neuen Produkte natürlich noch größer werden lässt.
Glaubt man aktuellen Gerüchten im Netz, dann wird das neue Galaxy ein ziemlicher Klopper. Derzeit gehen viele Experten davon aus, dass das neue Galaxy eine Bildschirmdiagonale von 4,7 Zoll aufweisen wird. Das sind nur 1,5 Zentimeter weniger als beim Tablet/Smartphone-Hybrid Note. Dass die Amoled-Technik für das Display zum Einsatz kommen wird, wundert kaum. Zudem soll eine Kamera mit zwölf Megapixel Auflösung an Bord sein, der erweiterbare Speicher umfasst 16 GB. Als Betriebssystem kommt wohl Android 4.0 zum Einsatz.
Als Prozessor soll ein neuer Quadcore-Chip verbaut werden, es handelt sich wohl um den 1,4 GHz schnellen Exynos 4 Quad. Diesen haben die Koreaner bereits angekündigt. Er soll doppelt so leistungsfähig wie seine Dualcore-Vorgänger sein, zudem noch 20 Prozent weniger Strom verbrauchen. Dass Exynos 4 Quad das Galaxy S3 antreiben wird, kündigte man in einer Pressemitteilung zum Chip an: „Der Exynos 4 Quad wird bereits hergestellt und ist dafür vorgesehen, in Samsungs nächstem Galaxy-Smartphone verwendet zu werden, das im Mai offiziell vorgestellt wird.”
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Womit selbständig machen? Das ist die Frage, die sich viele Menschen stellen? Handyvertrieb kann an dieser Stelle lukrativ sein! Auch gibt es viele Plattformen im Internet, auf den ihr eigene Inhalte verkaufen könnt – so beispielsweise selbstproduzierte Grafiken und Songs.
Start-up TrustGo stellt neue App zur Sicherheit bei Smartphones vor
27. Apr
Wenn es um das Thema Sicherheit geht, haben viele User ihren PC gegen Angriffe abgeschottet. Beim Thema Smartphone ist das nicht immer der Fall, auch wenn das nötig ist. Trotzdem ist der Markt für Sicherheitslösungen für Android-Smartphones da. Aus diesem Grund hat das Start-up TrustGo aus Menlo Park nun eine weitere Security-Software vorgestellt.
Das berichtet „Technology Review“. Demnach analysiere das zunächst kostenlose Tool „TrustGo Antivirus & Mobile Security” alle Apps auf einem Gerät. Zudem gleiche man sie mit eventuell schon vorhandenen Sicherheitsprofilen ab. Nutzer können mit der App auch ein Datenbackup via Cloud-Dienst vornehmen und verlorene Geräte orten. Google selbst, der Suchmaschinenriese ist der „Initiator“ von Android, hatte im Februar diesen Jahres „Bouncer” eingeführt, um alle Anwendungen zu überprüfen, die neu in den Softwareladen „Play” hochgeladen werden.
Zwar gibt es neben Google auch andere Programme, die Apps untersuchen, doch TrustGo will diese eigenen Angaben zufolge gründlicher als die Konkurrenten durchleuchten. Demnach will man zum Beispiel überprüfen, welche Zugriffsberechtigung eine App verlangt. Jeff Becker, Marketing-Mitarbeiter der Firma, erklärte, man habe bereits 1,5 Millionen Apps gescannt. 17 Prozent wurden dabei als „hochriskant” eingestuft.
Zudem erklärte man, dass die eigene App auch verschiedene Versionen ein und derselben App scannt. Dies sei auch wichtig, denn es komme schon vor, dass Hacker eine Anwendung von einem Android-App-Store herunterladen, diese dann mit einem Schadcode versehen und anschließend wieder woanders einstellen, so Becker. Wie gut das Sicherheitsprogramm dann sein wird, werden die ersten Tests schnell zeigen.
Gema-Chef sieht Youtube nun im Handlungszwang
23. Apr
Am vergangenen Freitag wurde mit Spannung das Urteil des Hamburger Landgerichts im Urheberrechtsstreits zwischen dem Internet-Portal Youtube und der Verwertungsgesellschaft Gema erwartet. Die Richter entschieden, dass Youtube keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen darf, an denen die Gema Urheberrechte geltend macht. Es ist aber nur ein Punktsieg für die Gema, der noch(!) keine rechtlichen Folgen haben dürfte.
Im Urteil des Landgerichts in Hamburg wurden sieben Titel namentlich genannt, darunter Boney M.s „Rivers of Babylon”, Songs von Rolf Zuckowski und „Zwei kleine Italiener”. Die Gema hatte zwölf gefordert. Doch noch ist das Urteil nicht mehr als ein Fingerzeig, denn zum einen ist es noch nicht rechtskräftig, zum anderen geht es wohl eher um das Vergütungsmodell zwischen Gema und Youtube. Das sieht auch Gema-Chef Harald Heker so. Demnach sehe man bei der Gema von weiteren Löschforderungen gegenüber Youtube ab. „Dieses Verfahren ist ganz bewusst ein Musterverfahren. Die Titel waren zufällig gewählt. Unsere Hoffnung ist, dass YouTube mit uns jetzt wieder ernsthaft verhandelt“, so Heker im Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Youtube müsse entweder den Urheberrechtsschutz gewährleisten oder „einen sauberen Vertrag” schließen. Die Gema sei jedenfalls verhandlungsbereit. „Wir wollen Youtube nicht verklagen, wir wollen einen Vertrag”, so Heker weiter.
Für Musiker, Komponisten und Texter ist das Urteil ein erster Sieg. Auch wenn es nicht eindeutig ist, kann es aber durchaus als richtungsweisend bezeichnet werden, denn es birgt mögliche Konsequenzen. Hecker möchte aber auf keinen Fall die Rolle des Spielverderber einnehmen. „Die Mehrheit unserer Mitglieder ist auf unsere Verhandlungen angewiesen. Wir wollen keinen florierenden Internetmarkt verhindern. Aber auch im Netz gelten Spielregeln”, sagte er gegenüber dem „Spiegel” weiter. YouTube wird wohl in die nächste Instanz ziehen.
Youtube und Gema hoffen auf Hamburger Richter
20. Apr
Am heutigen Freitag entscheidet das Landgericht Hamburg über eine Klage der deutschen Musik-Verwertungsgesellschaft Gema gegen den Google-Dienst YouTube. Eigentlich geht es darum, ob YouTube alles dafür tut, um zwölf urheberrechtlich geschützte Titel auf Verlangen der Gema zu sperren. Zudem möchte die Verwertungsgesellschaft, dass auch künftig diese Videoclips nicht mehr zugänglich sind. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, denn es könnte richtungsentscheidend sein.
Denn bei dem Verfahren sollen auch grundsätzliche Fragen geklärt werden, wie der Umgang mit Musik und Filmen im Internet geregelt sein soll. Experten gehen allerdings davon aus, dass es nach dem Urteil des Landgerichts in die nächste Instanz gehen wird. Google und Gema streiten sich in dem Verfahren darüber hinaus um die Lizenzrechte im Netz. Beim Streaming von Musikvideos seien aus Sicht der Gema die gleichen Nutzungsrechte betroffen wie beim Audio-Streaming, zitiert das Nachrichtenmagazin „Focus“ Gema-Jurist Alexander Wolf. Demnach seien dies das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht, das man ein Werk öffentlich zugänglich macht. Der Jurist der Verwertungsgesellschaft sieht YouTube in der Verantwortung: Man betrachte YouTube nicht als Service-Provider, sondern eher als Content-Provider, der sich Inhalte zu eigen mache und mit Werbung verknüpfe. Bei Youtube können User nicht nur selbst aufgenommene Videos online stellen, sondern auch Musikvideos.
Google ist da vollkommen anderer Meinung. „YouTube ist eine Hosting-Plattform“, so Google-Sprecherin Mounira Latrache gegenüber „Focus“. „Als Hosting-Plattform nehmen wir keinen Einfluss darauf, welche Inhalte Nutzer hochladen.“ Eigenen Angaben zufolge werden jede Minute mehr als 60 Stunden Videomaterial hochgeladen. Daher sei es so gut wie unmöglich, das vorab zu überprüfen.
Über 55.000 Menschen wollen keine Gratis-Bild-Zeitung
16. Apr
Über die Bild-Zeitung gibt es nur zwei Meinungen: Entweder man liebt sie, oder man lehnt sie kategorisch ab. Nun haben mehr als 55.000 Nutzer innerhalb nur eines Tages online an einer Aktion gegen den Gratisversand der Zeitung teilgenommen.
Das berichtet „Telekom Presse“ unter Berufung auf die Organisatoren der Initiative „Alle gegen Bild“ und dem Netzwerk Campact. Anlässlich des 60. Geburtstags der Bild sollen 41 Millionen Haushalte in Deutschland gratis eine Zeitung zugestellt werden. „Seit gestern haben bereits über 55.000 Menschen erklärt, dass sie die Bild-Zeitung nicht einmal geschenkt haben wollen”, zitiert man Susanne Jacoby von Campact. Demnach könnte es sein, dass wenn die Aktion weiterhin so großen Anklang findet, die Initiative des Axel-Springer-Verlags eingestellt werden müsse.
Derzeit ist es den Kunden möglich, durch eine Eintragung in ein Onlineformular dem Axel-Springer-Verlag eine E-Mail zuzustellen, die den Konzern dazu auffordert, den Gratisversand an die genannte Adresse zu unterlassen. Der Verlag muss auf die Widersprüche reagieren, denn sollte man diese ignorieren, kann es zu einer kostenpflichtigen Abmahnung kommen. Krugs für Springer: Je mehr Menschen die Zustellung verweigern, desto höher die Logistik-Kosten. Aus diesem Grund möchte man mit der Aktion den Gratis-Versand im besten Fall verhindern.
Bei Springer und Bild wollte man sich aktuell nicht zu der Aktion äußern. Allerdings entfernte man nach Angaben von „Telekom Presse“ Anfang des Jahres eine PDF, mit der man für diese Aktion geworben hatte. Demnach denke man anlässlich des Geburtstages zwar über eine solche Aktion nach, beschlossen sei aber noch nichts.
Schuhe online kaufen und bares Geld sparen
10. Apr
Sind Dir deine alten Schuhe alle zu langweilig geworden oder brauchst du einfach mal wieder neue?
Deine Freundin sagte neulich gerade, dass sie sich unbedingt mal wieder neue Schuhe kaufen muss, weil ihr keine mehr gefallen. Nun hat sie schon nächste Woche Geburtstag. Hier der richtige Tipp für das schönste Geschenk einer Frau zum Geburtstag. “Ein Schuh Gutschein”. Jede Frau auf dieser Welt freut sich wahnsinnig über ein solches Geschenk. Zu allen besonderen Anlässen im Leben, wie zum Beispiel zu weihnachten, Ostern, Jahres- oder Valentinstage, Geburtstage oder einfach mal so, kann man Gutscheine verschenken oder sich schenken lassen.
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Zoff zwischen Viacom und Youtube geht weiter
08. Apr
Medienkonglomerat Viacom und die Google-Tochter YouTube liegen seit Monaten in einem erbitterten und milliardenschweren Rechtsstreit um illegal online gestellte Videos. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, konnte am Donnerstag vor einem Berufungsgericht in New York erreicht werden, dass das Verfahren wieder an Fahrt gewinnt. Zwischenzeitlich war es ins Stocken geraten.
Der Viacom-Konzern wirft YouTube vor, dass man von sich aus nichts dagegen tue, das die Nutzer der Videoplattform massenhaft urheberrechtlich geschützte Clips hochladen würde und anderen Usern zur Verfügung stelle. Demnach sei es YouTube in seiner Anfangszeit nur darum gegangen, die Seite zu füllen. Viacom verlangt 1 Milliarde Dollar als Wiedergutmachung, berichtet die Zeitung weiter. Am Donnerstag kam das Berufungsgericht zu dem Urteil, dass die Bestimmungen des Digital Millenium Copyright Acts für YouTube gelten, allerdings sah sich das US-Gericht nicht ausreichend mit der Frage auseinandergesetzt, ab wann YouTube Kenntnis von den Rechtsverletzungen gehabt habe. Deshalb müsse der Fall weiter verhandelt werden.
Dieses Urteil vom Donnerstag hat Konsequenzen für eine ganze Reihe von Klagen gegen YouTube. Die britische Premier League zudem mehrere Filmstudios, Fernsehnetzwerke und Musikverleger haben eine gemeinsame Klage gegen YouTube angestrengt. Auch sie werfen der Google-Tochter Urheberrechtsverletzungen durch die Wiedergabe und Vervielfältigung von Clips von 2005 bis 2008 vor.
Der Internetkonzern Google hatte YouTube 2006 übernommen. Viacom reichte 2007 Klage ein. Das Verfahren zieht sich seitdem durch die Instanzen. Win New Yorker Bezirksrichter entschied im Juni 2010, dass YouTube alles dafür getan habe, um die besagten Videos zu entfernen. Allerdings kippte dieses Urteil das Berufungsgericht.
Virus-Software: Hersteller setzen sich gegen Stiftung-Warentest-Urteil zur Wehr
04. Apr
In der vergangenen Woche veröffentlichte die Stiftung Warentest einen Test, bei dem nur zwei Antiviren-Programme die Note “gut” erhielten. Nun haben sich mehrere Hersteller von Antiviren-Software in einem gemeinsamen offenen Brief beschwert. Die Hersteller, die bei dem Test nicht wirklich gut wegkamen, beklagen nun, dass die Stiftung Warentest in ihrem Test falsche Schwerpunkte gesetzt habe.
Demnach hätten die Tester nur die reaktive signaturbasierte Erkennung überprüft, zudem hätten sie praxisnahe Tests mit Fokus auf die heutigen Hauptinfektionswege ausgelassen. In dem Test wurde zum Beispiel kritisiert, dass einige Software bei der Erkennung von Schädlingen auf eine Internet-Verbindung zurückgreifen müssen, damit sie den Schädling erkennen. „Es macht heutzutage keinen Sinn mehr, Sicherheitsprodukte zum Teil ohne Internetverbindung zu testen”, zitiert „WinFuture“ aus dem offenen Brief. Hauptinfektionsquelle sei gerade das Internet.
Demnach benötige aktuelle Malware eine Online-Verbindung, damit sie Schaden anrichten kann. Zwar sei das im Test vorgebrachte Beispiel mit der Infektion über einen USB-Stick valide, allerdings nur, was die Infektion an sich angeht. Ein realer Schaden könnte abgewendet werden, da die Schadfunktion gestoppt werden würde, sobald man mit dem Internet verbunden sei. Die verhaltensbasierte Erkennung würde dann sofort Alarm schlagen. „Selbst ein Programm ohne eine einzige Signatur könnte in der Realität einen sehr guten Schutz bieten, indem dynamische Erkennung oder Reputationsprüfung genutzt wird. Dies wird in Ihrem Test aber nicht berücksichtigt”, kritisieren die Sicherheitsunternehmen.
Der offene Brief wurde von neun Security-Unternehmen, genauer gesagt von Checkpoint, F-Secure, Ikarus, Kaspersky Lab, McAfee, Panda Security, Symantec, Trend Micro und AV-Test, unterzeichnet.
