Rechtsformen

Vorteile einer UG im Vergleich zur GmbH

 

 

Obwohl der Gesetzgeber mit der Entstehung der UG eigentlich einfach nur eine kleinere Variante der GmbH erschaffen hat, so unterscheiden diese sich doch in einigen Punkten sehr stark. So hat die UG gegenüber der GmbH dann auch entscheidende Vorteile. Deshalb ist es für Unternehmensgründer also besonders wichtig, vor der Gründung ihrer Firma genau zu überlegen, welche Form für ihr Vorhaben am passendsten ist. Denn die Unterschiede liegen hier nicht nur bei der Summe des notwendigen Startkapitals.

 

Die Vorteile im Detail

 

Sowohl bei der UG als auch bei der GmbH ist die Haftung der teilnehmenden Parteien auf die Summen beschränkt, die vorher als Einlage in das Unternehmen eingeführt wurde. Im Klartext bedeutet das, dass beide Gesellschaften haftungsbeschränkt sind und die teilnehmenden Gesellschafter somit nicht privat zur Haftung zu ziehen sind. Bei der UG kann das dann wiederum bedeuten, dass die Haftung nur sehr minimal ausfällt, denn zur Gründung einer solchen UG sind gerade ein mal 1 Euro als Mindesteinlage erforderlich. Dies bedeutet in Rechtsfällen dann auch, dass es schwer von außen einzuschätzen ist, wie hoch die Haftung ist. Denn bei der GmbH ist von Anfang an eine absehbarere und höhere Einlage gegeben. Bei der UG hingegen ändert sich die Einlage im Laufe der Zeit, da es eine Pflicht gibt, dass die Gesellschafter jährlich immer wieder 25 Prozent des Gewinnes als Rücklage in das Unternehmen zurückführen müssen. Dies gilt bis man die Einlage einer regulären GmbH von 25.000 Euro erreicht hat. Im Allgemeinen lässt sich also sagen, dass die anfänglich nicht sehr hohe Kapitalintensivität ein klarer Vorteil der UG gegenüber der regulären GmbH ist. Im Laufe der Zeit, also ab einer Einlage von 25.000 Euro, kann man die UG aber in eine GmbH umwandeln.

Selbstständigkeit – welche Versicherungen?

 

 

Wer selbstständig ist möchte wohl nie die Erfahrung machen, wie es ist, wenn man plötzlich keine Aufträge mehr hat. Immer mehr Menschen (- die selbstständig sind) stellen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II, damit zumindest die Krankenversicherung abgedeckt ist. Die Kosten für eine „private Krankenversicherung“ sind teilweise so hoch, dass nur die besten unter den Selbstständigen sich diese (- auf Dauer) leisten können. Selbstverständlich kann nicht jeder einfach „so“ einen Antrag auf Hartz4 stellen – wobei man diesen schon stellen kann, aber es müssen eben gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Bezüglich eines Arbeitslosengeld II-Antrages kann sich entweder jeder eine Broschüre holen – oder sich direkt mit dem zuständigen Jobcenter vor Ort in Verbindung setzen.

 

Selbstständigkeit hat auch viele Vorteile

 

Aber jede Sache hat seine zwei Seiten, so gibt es bei der Selbstständigkeit ebenso gute – wie negative Sichtweisen. Wenn das Geschäft „gut“ läuft, dann kann man sicherlich sehr viel Gewinn aus seiner selbstständigen Tätigkeit erzielen. Sein Hobby zum Beruf zu machen ist für viele Menschen ein Traum, den sie dann letztendlich verwirklichen. So macht das Arbeiten nicht nur einen (- tieferen) Sinn – sondern zudem noch Spaß. Vor allem die freie Zeiteinteilung ist etwas ganz Besonderes, was ebenfalls ein weiterer Grund für den Entschluss zur Selbstständigkeit ist. Als Angestellter hat man ja meistens immer den gleichen Ablauf – in der Selbstständigkeit ist dies nicht der Fall. Jeder Tag ist hier ein bisschen anders wie die Tage davor – und damit immer wieder ein ganz besonderer Tag (- so lebt es sich zudem viel besser).