Seit Freitag um 9.00 Uhr habt ihr die Möglichkeit, auch ein- und zweistellige .de-Domains sowie reine Zahlendomains zu registrieren. Grund hierfür ist ein Gerichtsurteil, infolge dessen die zentrale deutsche Domainvergabestelle DENIC die Registrierung solcher Domains ermöglicht hat.

Der Ansturm auf die begehrten Domains - das könnt ihr euch sicherlich denken - war riesig; einige Provider versteigerten die Domains vorab intern für den Fall, dass diese erfolgreich registriert werden können.

Wer jetzt allerdings glaubt, dass sämtliche theoretisch mögliche Domains zur Registrierung bereit standen, der irrt:
So wurden in mindestens zwei Fällen im Vorfeld einstweilige Verfügung gegen die DENIC erwirkt, die verhinderten, dass einige Domains zur Registrierung bereit gestellt wurden.

Betroffen waren die Domains e.de, f.de, g.de, x.de, y.de und z.de sowie die zweistelligen Domains br.de, dw.de, hr.de und sr.de.

Nun dürfte die Zeit der Rechtsanwälte begonnen haben, die versuchen, für ihre Mandanten Rechte auf die Kurzdomains aus dem Namen- oder Markenrecht abzuleiten - seien wir gespannt!

Hat von euch jemand erfolgreich eine Kurzdomain registieren können?
Oder habt ihr euch lieber ganz aus dem Wirr-Warr herausgehalten?

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