Die Gesetzliche Rentenversicherung.

Jeder der auf seinen Lohnschein schaut sieht das er einen Pflichtbetrag an die Rentenversicherung bezahlt aber auch selbstständige zahlen an die gesetzliche Rentenversicherung. Die Beträge dienen für die Menschen, die aus dem Arbeitsleben ausgetreten sind und natürlich auch für seine eigene Rente, wenn das Arbeitsleben vorbei ist und man in den Ruhestand gehen kann. Leistungen im Rahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation erbringen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn für die Träger gilt Reha vor Rente. Das bedeutet bevor man einen Menschen in Frührente wegen Erwerbsminderung schickt wird auf der medizinischen Reha das Verbessern der Erwerbsminderung und somit die Teilhabe am Arbeitsleben versucht wieder zu ermöglichen.

Die Berufsunfähigkeitsrente.

Als berufsunfähig gilt man, wenn man den zumutbaren Beruf nicht mehr ausüben kann. Es muss auch eine Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Gebrechen oder sonstigen Schwächen nachgewiesen werden. Bei einer Berufsunfähigkeit zählen aber nur die Fachberufe rein keine ungelernten oder angelernten Tätigkeiten. Da ein Versicherter auf eine andere angelernte Tätigkeit zurückgreifen kann, wenn er den einen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Erwerbsunfähigkeitsrente.

Diese Rente wurde eingesetzt, wenn ein Versicherter durch Krankheiten oder Gebrächen seine Tätigkeit nur noch eingeschränkt ausüben konnte und dabei nur ein geringes Einkommen erzielen konnte. Die Erwerbsunfähigkeitsrente konnte nur bis zum 65. Lebensjahr bezogen werden danach trat die Altersrente ein.

 

Weitere Infos zum Thema gibt es unter: rentenversicherung.org - Beitragsbemessungsgrenze