- von Florian am Sonntag, 28. März 2010
Vorsicht bei Verwendung von 0180-Servicenummern
Etliche Webmaster geben im Impressum ihrer Internetseite eine 0180-Servicerufnummer an, um entweder auf E-Mail-Verkehr zu kanalisieren oder mit den Anrufen gleich noch ein paar Cent zu verdienen.
Achtung, neue Gesetzeslage!
Für den Fall, dass ihr auch 0180 Nummern verwendet auf euren Seiten, hier ein paar Infos zur neuen Gesetzeslage:
Bisher reichte bei 0180-Rufnummern der Hinweis auf die anfallenden Kosten aus dem deutschen Festnetz und die Tatsache, dass die Kosten aus dem Mobilfunknetz abweichen.
Ab dem 1.3.2010 müssen jedoch auch die Kosten für Anrufe aus dem Mobilfunknetz konkret beziffert werden - im vorliegenden Fall bei 0180-Servicerufnummern liegen diese bei maximal 42ct / Minute.
Was droht, wenn ich es vergesse?
Nun, pauschal erst einmal gar nichts, denn “wo kein Kläger, da kein Richter”. Zumindest die Webmaster aus Deutschland laufen jedoch Gefahr, dass sie kostenpflichtig von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden, wenn ein entsprechender Hinweis auf die konkret anfallenden Mobilfunkkosten unterbleibt.
Also: Schnell mal schauen, ob auch eure Seite betroffen ist, um Abmahnungen zu vermeiden!

Hi, und bei 0900 Nummern muss dieser Hinweis nicht erfolgen?