- von Florian am Donnerstag, 24. Dezember 2009
Domain-Fehler, Teil 2: Die Registrierung von Domains mit Markennamen
Vorwort:
Die nachfolgenden Informationen sind lediglich persönliche Empfehlungen aus meiner eigenen Erfahrung und nicht als Rechtsberatung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben zu werten. Eine Haftungsübernahme für die Umsetzung der erteilten Tipps wird hiermit ausgeschlossen.
(der Passus ist aus rechtlichen Gründen leider notwendig)
Behauptung:
Die Registrierung von Domains, die Markennamen von Dritten enthalten, ist problemlos möglich - es wird doch gleichzeitig Werbung für die verwendete Marke gemacht.
Häufig findet man obige Begründung von Nutzern, die in ihrer eigenen Domain* fremde Markennamen registriert haben und daraufhin vom Unternehmen abgemahnt worden sind.
Das Problem:
Markennamens in Domains klingen lukrativ - gerade, wenn man beispielsweise ein entsprechendes Affiliate-Angebote der Marke bewerben möchte. Um einmal ein aus der Luft gegriffenes Beispiel zu nennen: Wer für das eBay Partnerprogramm Werbung machen möchte, könnte auf die Idee kommen, beispielsweise die Domain “ebay-jetzt-anmelden.de” zu registrieren, um so die Aufmerksamkeit der Besucher mit der Domain auf sich zu ziehen.
An dieser Stelle muss jedem Webmaster und Betreiber von Internetseiten deutlich gemacht werden, was für Auswirkungen die ganze Registrierung haben kann - denn: Allein der Markeninhaber bzw. deren Vertretungsberechtigte haben das Recht, ihren Markennamen als Teil in Domains zu registrieren bzw. eine Verwendung des Markennamens als Teil eines Domainnamens zu genehmigen.
Ist dies nicht der Fall, so muss mit teuren Abmahnungen gerechnet werden.
Schutzbehauptung helfen nicht
So mancher Webmaster dürfte es schon versucht haben, im Falle einer Abmahnung zu behaupten, er wisse von der gesetzlichen Regelung nichts. Auch das hilft im Zweifelsfall leider nicht weiter; denn wer eine entsprechende Unternehmung betreibt, der muss sich im Vorfeld über mögliche Stolperfallen erkundigen; Unwissenheit schützt nämlich auch in diesem Falle vor Strafe nicht!
Fazit:
Zu Sicherheit sollte man keine Domains registrieren, die Markennamen von Dritten enthalten. Ob ein Wort als Marke angemeldet ist, lässt sich beispielsweise auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes schnell und kostenlos überprüfen.
Wichtig: Auch Vertipper von Markennamen oder ähnlich klingende Ausdrücke sollten nicht registriert werden, um Abmahnungen vorzubeugen.

