Vielleicht habt ihr auch schon einmal solch eine Mail erhalten:

Guten Tag, wir sind Inhaber der Domain xxx.de. Da die Domain Ihrem Nachnamen entspricht, möchten wir Ihnen die Domain hiermit zu einem Preis von xxx EUR zum Verkauf anbieten. Bei Interesse senden Sie bitte eine Mail an ….

Domaingrabber lassen grüßen

Die oben beschriebene Geschäftspraxis wird sehr oft von so genannten Domaingrabbern angewandt. Domaingrabber haben es sich zum Ziel gemacht, möglichst lukrative Domains nach dessen Auslaufen auf ihren Namen zu registrieren, um diese anschließend gewinnbringend weiter zu verkaufen oder zu vermieten.

Häufig geschieht solch eine Geschäftspraxis auch mit den Namen von Prominenten, die als Domain entweder den Prominenten zum Verkauf angeboten werden sollen oder aber Unternehmen, die beispielsweise Marketing-Artikel des Prominenten vertreiben.

Was viele an dieser Stelle jedoch nicht bedenken, ist, dass beispielsweise Nachnamen gemäß §12 BGB namensrechtlichen Schutz genießen.

Kosten drohen

Der namensrechtliche Schutz hat zur Folge, dass die Domain* im Regelfall nicht nur kostenlos an den Inhaber des Namensrechts abgegeben werdenm muss - wird einer entsprechenden Freigabeaufforderung (= die Vorstufe einer Abmahnung) keine Folge geleistet, droht eine kostenpflichtige Abmahnung.

Fazit:

Wer vorhat im Internet mit Domains zu handeln, sollte vor einer Domainregistrierung nicht nur prüfen, ob der Registrierung entsprechende Markenrechte entgegen stehen, sondern den Domainnamen auch hinsichtlich des Namensrechts vorab überprüfen.

Im Zweifelsfall sollte an dieser Stelle ein Rechtsanwalt für IT-Recht mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragt werden oder eine Registrierung der Domain sollte unterbleiben.

* Werbelink

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